RKSV

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Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)


Mit dem 01. April 2017 tritt in der Bundesrepublik Österreich offiziell die Registrierkassensicherheitsverordnung in Kraft. Ab diesem Tag müssen alle elektronischen Kassensysteme in Österreich (Registrierkassen) mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein. Wir informierten Sie darüber in unserem Rundschreiben vom 20.12.2016.


Mit diesem Hilfeprogramm möchten wir Sie vom Anschluss der Signaturerstellungseinheit bis hin zur Erstellung des Startbelegs bei allen Schritten assistieren, damit Sie mit VETERA.net auch zukünftig gesetzeskonform nach allen Vorgaben des Gesetzgebers und des Bundesministeriums für Finanzen dokumentieren.


Bitte befolgen Sie die Anweisungen der folgenden Schritte in der von uns beschriebenen Reihenfolge:


  1. Anschluss der Signaturerstellungseinheit
  2. Aktivierung der RKSV in VETERA.net
  3. Einrichtung der Signaturerstellungseinheit
  4. Einrichtung der Registrierkasse


Gesetzestexte und Hinweise


Die Registrierkassensicherheitsverordnung im Gesetzestext

Detailfragen zur Registrierkassensicherheitsverordnung vom BMF

Handbuch von der Verwaltung von Registrierkassen in FinanzOnline vom BMF

Anmeldung und Inbetriebnahme der Registrierkasse von der Wirtschaftskammer Österreich