Stilllegung der Registrierkasse melden
Sie sind verpflichtet, die Stilllegung der Registrierkasse fristgerecht an das Finanzamt zu melden. Begeben Sie sich für die Meldung des Ausfalls einer Ihrer Registrierkasse über "Programme > Buchhaltung" zum Programmteil "TSE-Kassen". Markieren Sie bitte anschließend die Registrierkasse, deren Stilllegung Sie melden wollen. Im unteren Bildrand wird daraufhin der Button "Stilllegung Kassen-ID..." aktiv und wird von Ihnen bitte angeklickt.
Es öffnet sich nun ein Fenster, in dem Sie bitte den Grund und den Zeitpunkt der Stilllegung angeben. Als Gründe können genannt werden:
- Diebstahl oder sonstiger Verlust
- Signaturerstellung unmöglich oder fehlerhaft
- Sonstiger Grund
Bestätigen Sie bitte anschließend die endgültige Stilllegung der TSE-Kasse und klicken Sie danach bitte auf "Übernehmen".
Beachten Sie bitte, dass eine einmal stillgelegte TSE-Kasse weder rückgängig gemacht noch erneut registriert werden kann.