Sie sind verpflichtet, die Stilllegung der Registrierkasse fristgerecht an das Finanzamt zu melden. Begeben Sie sich für die Meldung des Ausfalls einer Ihrer Registrierkasse über "Programme > Buchhaltung" zum Programmteil "TSE-Kassen". Markieren Sie bitte anschließend die Registrierkasse, deren Stilllegung Sie melden wollen. Im unteren Bildrand wird daraufhin der Button "Stilllegung Kassen-ID..." aktiv und wird von Ihnen bitte angeklickt.






Es öffnet sich nun ein Fenster, in dem Sie bitte den Grund und den Zeitpunkt der Stilllegung angeben. Als Gründe können genannt werden:

  • Diebstahl oder sonstiger Verlust
  • Signaturerstellung unmöglich oder fehlerhaft
  • Sonstiger Grund




Bestätigen Sie bitte anschließend die endgültige Stilllegung der TSE-Kasse und klicken Sie danach bitte auf "Übernehmen".


Beachten Sie bitte, dass eine einmal stillgelegte TSE-Kasse weder rückgängig gemacht noch erneut registriert werden kann.