Allgemeine Fragen
Bitte warten Sie ab, bis wir das TSE-Update für VETERA.net finalisiert und veröffentlicht haben. Beachten Sie hierfür bitte auch das News-Fenster.
Mobilstationsnutzer können jetzt schon ihre Kassen überarbeiten: Die TSE-Verwendung erfordert, dass es keine Kasse gibt die von mehreren Stationen (auch Hauptstation) bedient werden dürfen.
Bankzahlungen (Überweisungen) müssen nicht signiert werden. Wenn Sie nur Überweisungszahlungen akzeptieren, ist die Anschaffung eine TSE nach momentanem Wissensstand nicht nötig. Sobald Sie andere Zahlarten akzeptieren wollen, müssen Sie in Deutschland mit einer TSE arbeiten.
Es gibt Fälle, in denen keine Signatureinheit notwendig ist, beispielsweise, wenn Sie nur Rechnungen stellen, die per Banküberweisung oder SEPA bezahlt werden. In diesem oder ähnlich gelagerten Fällen brauchen Sie nichts weiter zu tun und können VETERA.net wie gewohnt weiterbenutzen.
Eine Zertifizierung der Kassensoftware ist nicht nötig und auch nicht vorgesehen, da die TSE-Signiereinheit eine Zertifizierung benötigt. Die von uns angegebenen TSE-Einheiten sind zertifiziert. Bei weiteren Fragen dies bezüglich nehmen Sie gern Kontakt zum BSI auf.
Sie können eine TSE-Einheit für beliebig viele Arbeitsplätze nutzen. Die Anzahl der TSE-Einheiten berechnet sich an der Anzahl an Firmen (Z.B. wenn Sie mit Praxis und Apotheke arbeiten) und Anzahl der Datenbanken, die Sie verwenden (z.B., wenn Sie mit Mobilstationen arbeiten).
Sie können mehrere Kassen mit einer Signatureinheit betreiben, vorausgesetzt, die Kassen gehören zu einer Firma, befinden sich im selben lokalen Netzwerk und sind nur einer Datenbank zugehörig (vgl. auch: Mobilstationskassen).
Ob Sie sich lieber für Epson oder Swissbit entscheiden, liegt letztlich daran, wie Ihr Setup ist. Möchten Sie die Signatureinheit direkt an einem Rechner betreiben, so ist Swissbit eine sinnvolle Lösung. Vor allem für Mobilstationen kann dies sehr interessant sein. Möchten Sie über das Netzwerk von mehreren Stellen unabhängig auf die Signatureinheit zugreifen, kann Epson die bessere Wahl sein. Auch ein Mischbetrieb ist möglich.
Uns ist nicht bekannt, dass es hier eine Einschränkung gäbe. Allerdings zeigt die Erfahrung mit ähnlichen Signaturgeräten in Österreich, dass USB-Hubs regelmäßig Probleme verursachen.
Aus diesem Grund raten wir ausdrücklich davon ab, die TSE-Einheit zu entfernen. Eine Entfernung innerhalb des laufenden Betriebes kann zudem zu fehlerhaften und nicht signierten Belegen führen.
Systemadministratoren und IT-Spezialisten
Die von uns angebotenen Signiereinheiten müssen zwingend an eine USB-Buchse angeschlossen werden. Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auch auf aktive Hubs. Wenn der Datenbankserver virtualisiert läuft, empfehlen wir, zu Epson zu greifen, da diese direkt über das Netzwerk angesprochen werden kann.
Die DSFinV-K untersagt ein Arbeiten über eine VPN-Verbindung sehr deutlich. Das Arbeiten über RDP ist nur dann zulässig, wenn die Geschäftslogik (also Kasse, TSE und Datenbank) gemeinsam in einem Netzwerk sind. Dort muss dann aber auch der Beleg erstellt werden.
Um die Gesetzeskonformität aufrecht zu erhalten, muss an jedem Standort eine Datenbank verfügbar sein. eine VPN-Verbindung ist zwar aus technischer Sicht möglich, aber nicht erlaubt.
Solange Sie die volle Verfügbarkeit der TSE-Einheit in der Virtualisierung gewährleisten können, ist dies möglich. Die Erfahrung zeigt jedoch regelmäßige Probleme mit der "Durchschleusung", weswegen wir hier lieber die Epson-Lösung (mit TSE-Server, wenn mehr als eine Einheit benötigt wird) empfehlen, der über das Netzwerk angesteuert werden kann.
Wenn Sie mehr als eine Epson-TSE anschließen wollen, müssen Sie zusätzlich zu den TSE-Einheiten einen TSE-Server von Epson ordern.
Sie können beliebig viele Swissbit-Einheiten an einem PC anschließen. Wichtig ist, dass Sie keinen aktiven HUB verwenden. Sollte weitere USB-Hardware angeschlossen werden, nutzen sie dann bitte für diese einen aktiven HUB.
Wir haben bis zum aktuellen Stand keine Hardware diesbezüglich erhalten. Wenn Sie von ihrer Logik ident zu den USB-Sticks aufgebaut sind, ist es möglich, dass sie funktionieren. Aufgrund mangelnder Testmöglichkeiten können wir hierfür jedoch keine Gewähr geben.
Das ist korrekt. Auf den FAQ wird diese Option genannt, allerdings existiert bis dato kein Hersteller, der von dem BSI zertifiziert worden ist. Da auch VPN-Verbindungen ausdrücklich untersagt sind, ist derzeit noch vollkommen unklar ob, und falls ja, wann eine zertifizierte Software-Lösung vorliegen wird.
Wenn diese rechtssicher eingebunden werden kann, werden wir prüfen, wie sich unser Angebot diesbezüglich erweitern lässt.
Kliniken/Praxen mit Firmentrennung
In diesem Fall arbeiten Sie mit zwei Firmen. Die DSFinV-K schreibt vor, dass jede Firma zwingend eine separate TSE-Einheit benötigt. Somit müssen Sie zwei Signatureinheiten bestellen und diese müssen Pro Firma eingerichtet werden.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Lösung von Epson, da wir in diesem Fall die Signatureinheit über das Netzwerk ansteuern können und somit die Problematik umgehen, dass die Signatureinheit am physischen Rechner angeschlossen sein muss. Wenn Sie dennoch lieber mit Swissbit arbeiten wollen, müssen Sie gewährleisten, dass die Signatureinheit via USB korrekt an die Virtuelle Maschine durchgereicht wird. Die Erfahrung aus Österreich zeigt allerdings, dass dieses Unterfangen oft fehlerbehaftet ist, wird können dies also nicht empfehlen.
Ja, DSFinV-K schreibt vor, dass jede Firma eine separate TSE-Einheit verwenden muss. Das gemeinsame Verwenden einer TSE-Einheit ist untersagt.
Um mehrere Swissbit-USB-Einheiten an einem Rechner anzuschließen, müssen Sie für jede Einheit einen separaten USB-Port zur Verfügung stellen. Beachten Sie bitte, dass diese Ports für den weiteren Gebrauch dann dauerhaft blockiert sind, ein Abziehen der Signatureinheit wird von uns ausdrücklich nicht empfohlen! Ein separater TSE-Server wie der von Epson ist nicht notwendig.
Wenn Sie mehr als eine Epson-TSE anschließen wollen, müssen Sie zusätzlich zu den TSE-Einheiten einen TSE-Server von Epson ordern.
Sie können beliebig viele Kassen pro Firma anbinden. In Ihrem Fall benötigen Sie demnach pro Firma eine TSE-Einheit, also zwei.
Tierärzte mit Mobilstationen
Sie dürfen auf einer Mobilstation nur dann Rechnungen schreiben und kassieren, wenn eine der folgenden Gegebenheiten vorliegen:
  • Sie benötigen generell keine TSE-Einheit, da Sie nur auf Rechnung arbeiten, auch auf Ihrer Hauptstation
  • An Ihrer Mobilstation sind so viele TSE-Einheiten angeschlossen wie sie Firmen haben

Ist keines von beiden der Fall, dürfen Sie die Mobilstation nicht für die Erstellung von Rechnungen verwenden und/oder kassieren bzw. Zahlungen (auch "Stornierungen") verbuchen. Dies muss dann zwingend auf der Hauptstation geschehen.
Tierärzte mit mehreren Datenbanken/Standorten
Pro Firma und pro Datenbank benötigen Sie je eine TSE-Einheit. Bei 2 Firmen und drei Datenbanken (z.B., wenn Sie mit 2 Mobilstationen extern Rechnungen schreiben oder kassieren wollen) müssen Sie 6 TSE-Einheiten ordern.
Für diesen Fall benötigen Sie 4 TSE-Einheiten: 2 für jede Datenbank, wobei je eine TSE-Einheit pro Firma benötigt wird.
Das ist korrekt. Auf den FAQ wird diese Option genannt, allerdings existiert bis dato kein Hersteller, der von dem BSI zertifiziert worden ist. Da auch VPN-Verbindungen ausdrücklich untersagt sind, ist derzeit noch vollkommen unklar ob, und falls ja, wann eine zertifizierte Software-Lösung vorliegen wird.
Wenn diese rechtssicher eingebunden werden kann, werden wir prüfen, wie sich unser Angebot diesbezüglich erweitern lässt.